In der juristischen Ausbildung an der Universität ist das
Handelsrecht ein Nebenfach, das man nur in den Grundzügen beherrschen muss. Diese Grundzüge erfassen in der Regel auch
die Handelsgeschäfte im Allgemeinen, worunter unter anderem das kaufmännische
Zurückbehaltungsrecht nach §§ 369 ff. HGB fällt. Es soll daher kurz angesprochen werden,
obgleich es eher unwahrscheinlich sein dürfte, dass hier in einer Prüfungsarbeit
tieferes Detailwissen verlangt wird.
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